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Das Eidgenössische Departement des Innern hat verschiedene Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und ihrer Anhänge beschlossen. Sie treten auf 1. Juli 2011 und 1. Januar 2012 in Kraft. Der Vorsteher des EDI hat gestützt auf die Anträge des BAG und in Kentniss der Empfehlungen der ELGK die Madentherapie neu im Anhang 1 der KVL verankert.
Damit werden die Leistungen der Madentherapie zur Behandlung von chronischen Wunden ab dem 1.7.2011 von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt. (Link zum BAG)

Die Wundtherapiemaden werden (inkl. Porto und Verpackung) gemäss TARMED Position GI-20 abgerechnet

Der Begriff Biochirurgie umschreibt den kontrollierten Einsatz von Larven bestimmter Fliegenarten zum Débridement nekrotischen Gewebes, vorzugsweise in der Behandlung von chronischen Ulzerationen des Unterschenkels oder Dekubitalgeschwüren und diabetischer Gangrän. Rufli 2002